THEMA 2026 / 3
Sabine Riedel
◊ zuletzt:
14.07.2025
DER ENTSCHEIDENDE UNTERSCHIED: FREIE FORSCHUNG ODER VON INTERESSEN GESTEUERTE STUDIEN ?
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), 2022:
Datenanalyse der Jean-Monnet-Lehrstühle (1990-2022)
“Einführung.
Der Zweck dieses Dokuments ist es, eine Analyse der verfügbaren Daten zu Jean Monnet Lehrstühlen [an Universitäten, S.R.] (im Folgenden JM) darzustellen, die zwischen 1990 und 2022 vergeben wurden. Die Hauptziele sind, ein besseres Verständnis für die Entwicklung der Lehrstühle über die Zeit zu gewinnen und wichtige Erkenntnisse basierend auf Ländern, Erasmus+-Regionen, Universitäten, Professoren und Fächern zu präsentieren. Schließlich beinhaltet es eine kürzere Analyse von 30 zufällig ausgewählten Lehrstühlen in den Regionen der EU und Asien von 2010 bis 2021, die zeigt, wie sich die Initiative entwickelt hat und sich ihr Inhalt im Laufe der Jahre veränderte.
Wichtige Ergebnisse: seit 1990 wurden 1.565 Lehrstühle in 73 Länder vergeben, mehr als 1.351 Professuren an 698 Universitäten. […, S. 1]
Regionen und Länder.
In den ersten zehn Jahren der Maßnahme (1990-2000) wurden von insgesamt 421 vergebenen Lehrstühlen 419 (99,5 %) in EU-Mitgliedstaaten vergeben. Es sei darauf hingewiesen, dass die Maßnahme seit 2000 der ganzen Welt offensteht, was ihre verstärkte Präsenz in weiteren Regionen der Welt ab 2001 erklärt.
Die Länder mit der größten Anzahl an Lehrstühlen (1990–2022) waren allesamt EU-Mitgliedstaaten. Insgesamt wurden 203 Lehrstühle in Spanien (12,97 %), 182 in Italien (11,62 %), 139 in Frankreich (8,88 %), 133 im Vereinigten Königreich (8,49 %) und 110 in Deutschland (7,02 %) vergeben.
Fächer
Folgende Fachrichtungen waren bei den Bewerbern am beliebtesten: Europarecht (427 Lehrstühle, 30 %), EU-Politik- und Verwaltungswissenschaften (250, 18 %) und EU-Wirtschaftswissenschaften (209, 15 %). Es wurde festgestellt, dass bis 2006 die traditionellen JM-Fachgebiete stärker vertreten waren: EU-Rechtswissenschaften, EU-Politik- und Verwaltungswissenschaften, EU-Wirtschaftswissenschaften, interdisziplinäre EU-Studien und EU-Geschichtswissenschaften. Seit 2007 sind neue Fachgebiete hinzugekommen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen.[…]” (daad.de 2022, S. 4)
♦ Das politische Sytem der Europäischen Union (EU) ist heute derart komplex, dass nicht nur der interessierte Bürger damit die größte Mühe hat. Selbst engagierte Journalisten überschätzen häufig die Kompetenzen der EU-Institutionen in Brüssel und übersehen deren Grenzen, die in den europäischen Verträgen eindeutig festgelegt sind. Statt sie zu prüfen, verlassen sie sich meist auf «Europa-Experten», die es wissen müssten. Doch was deren Kompetenz betrifft, gibt es eine große Spannbreite an fachlicher Expertise: angefangen beim Selbststudium, über Weiterbildungsseminare, Studienangebote bis hin zu qualifizierten Abschlüsse und akademischen Weihen.
♦ Was kaum ein Außentehender weiss: Es gibt an deutschen Universitäten kaum noch eine freie Europaforschung, gemessen an der Unabhänigkeit der Wissenschaftler in der Wahl ihrer Forschungsthemen und Methoden. Die institutionellen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass sie sich vorgegebenen Forschungsprojekten anpassen: Die Mechanismen zur Konditionierung der Europa-Experten umfassen häufig prekäre Arbeitsverhältnisse, die Auswahl von Forschungsfragen durch intransparante Gutachterverfahren und der Ausschluss aus wissenschaftlichen Diskursen durch elitäre «Qualitätszirkel».
♦ Unter allen Steuerungsinstrumenten sind Finanzmittel die wirksamsten, insbesondere für Europastudien. Denn für dieses interdisziplinäre Fach gibt es neben den etablierten Strukturen für Drittmittel, d.h. ausseruniversitären Geldern, Förderstrukturen in der EU: Aktuell sichert Brüssel mit ca. 75 Millionen Euro jährlich die Grundfinanzierung für ca. 250 Jean Monnet Lehrstühle weltweit, davon 9 an deutschen Hochschulen (vgl. linke Spalte). Zusammen mit Projekten von Horizon Europe und ausseruniversitären Forschungsinstituten («Think Tanks») liegt die Gesamtsumme der EU für Europastudien bei 250 – 450 Millionen Euro pro Jahr (Recherchen mithilfe von ChatGPT).
FACHLICHE INDIZIEN FÜR DIE ABHÄNGIGKEIT DER EUROPA-STUDIEN VON POLITIK UND WIRTSCHAFT
Kenneth Armstrong, Cambridge University, 10.07.2017
Meinung: Brexit, Euratom und Artikel 50
Michael Emerson, Veronika Movchan, CEPS, Brüssel 2021:
Vertiefung der Beziehungen EU – Ukraine
“Das Vereinigte Königreich zieht sich nicht nur aus den Verträgen zurück, die die Europäische Union begründen, sondern auch aus dem Vertrag von 1957 zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Euratom bietet den rechtlichen Rahmen für die europäische Kernenergieindustrie in Fragen wie der Behandlung von Atommüll und der Stilllegung von Kernkraftwerken und fördert zudem die internationale Zusammenarbeit in nuklearen Fragen mit den USA, Kanada und Japan. […]
Obwohl Euratom durch einen separaten Vertrag geregelt ist, sind es EU-Institutionen und EU-Agenturen, die den administrativen und gerichtlichen Rahmen für seine Anwendung und Durchsetzung schaffen. […]” (cam.ac.uk, 10.07.2017)
“Die Ukraine ist – ebenso wie Georgien und Moldau – enttäuscht darüber, dass die EU nicht positiver auf ihre Bestrebungen nach einer Anerkennung der „Beitrittsperspektiven“ reagieren konnte. In den ersten Jahren der Assoziierungsabkommen, als die assoziierten Staaten gerade erst begannen, sich mit den von ihnen eingegangenen Verpflichtungen auseinanderzusetzen, war dies verständlich. Nach sieben Jahren jedoch und trotz großer politischer Instabilität im eigenen Land hat Moldawien seine Haltung gegenüber der EU nicht geändert, und nun stellt sich die Frage, wie die EU positiver reagieren könnte.
Es muss eine plausible und politisch akzeptable dynamische Perspektive gefunden werden, um die Motivation der assoziierten Staaten aufrechtzuerhalten. Ohne diese Perspektive könnte der Prozess – in den Augen unabhängiger Beobachter – ins Stocken geraten. Es gibt in der Tat einige Ansatzpunkte; Elemente des Wandels und eine positive Dynamik lassen sich in der Politik der EU und ihren Debatten mit den assoziierten Staaten beobachten. […]” (cdn.ceps.eu 2021)
♦ Für die politische Abhängigkeit der Europastudien gibt es prägnante Beispiele: Genau vor 10 Jahren wurde durch ein Referendum der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) beschlossen. Über vier Jahre hinweg diskutierten Politik und Wissenschaft intensiv und kontrovers über den Brexit. Dabei mieden sie ein Thema: Es ging um zwei Austritte: aus den EU-Verträgen und aus Euratom (Europäische Atomgemeinschaft). Der Brexit betraf also auch die Atomindustrie, worüber aus Gründen der Geheimhaltung kaum berichtet und geforscht wurde (Art. 194, eur-lex.europa.eu 07.06.2016, vgl. linke Spalte).
♦ Die EU-Institutionen können mit ihren Geldern öffentliche Diskurse steuern und Forschungsprogramme bestimmen. Beispiel hierfür ist das EU-Projekt Clandestino zur «irregulären Migration» in 12 EU-Mitgliedstaaten (2007 – 2009). Trotz Publikationen und einer beachtlichen Datenbank gab es keine Verlängerung (irregular-migration.net). Stattdessen fördert Brüssel fortan das Projekt MIrreM, mit einem neuen Design: In den Fokus rücken nun auch Migrationsbewegungen in den USA, Kanada und Nordafrika (zenodo.org 2025). Damit ist die ursprüngliche EU-spezifische Relevanz verloren gegangen.
♦ Staatlich geförderte Institutionen oder private Stiftungen initiieren mit ihren Gelder auch Europastudien, die politische Entscheidungen vorbereiten: Noch bevor umstrittene Themen in der Öffentlichkeit diskutiert werden, entstehen «Expertisen» mit bestimmten Handlungsempfehlungen für die Politik. Lange vor Beginn des Ukraine-Kriegs erschienen «wissenschaftliche» Publikationen, die eine neue EU-Erweiterungsrunde empfehlen. Die vom Europäischen Rat 1993 festgelegten Kopenhagener Kriterien wie wirtschaftliche Prosperität und politische Stabilität sollen auch im Fall der Ukraine anderen Parametern weichen (vgl. den europäischen «Think Tank» CEPS, linke Spalte)
DIE EUROPÄISCHE UNION IST EINE SUPRANATIONALE INTERNATIONALE ORGANISATION
Die Europäische Union im Lichte des Völkerrechts:
Spanien zweckentfremdet Gelder aus NextGenerationEU
Deutschland haftet zu 25 % für NextGenerationEU (800 Mrd €)
“[…] 750 Milliarden Euro Schulden
Das Aufbauprogramm mit dem Namen «Next Generation EU» soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als
Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein […].” (lto.de 06.12.2022).
“Internationale Organisationen
[…] Während Rechtsakte Internationaler Organisationen grundsätzlich nur die Mitgliedstaaten verpflichten können, […] sind Rechtsakte supranationaler Organisationen in der Lage, den «Souveränitätspanzer» zu durchbrechen, […].
In der EU üben die zur Rechtssetzung berufenen Organe […] ihre Rechtssetzungsgewalt nur innerhalb der Zuständigkeiten aus, die die Mitgliedstaaten der EU in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Zuständigkeiten übertragen haben (sog. Prinzip der begrenzten Eigenermächtigung, Art. 5 Abs. 2, 13 Abs. 2 EUV).” (Ipsen 2018: 237).
“Die Regierung hat mindestens weitere 8,5 Milliarden Euro aus Mitteln, die eigentlich für europäische Fonds vorgesehen waren, umgeleitet, um Rentenzahlungen, das Existenzminimum (Minimum Vital Income), sonstige Sozialausgaben und sogar Zuschüsse für den Postdienst (Correos) zu finanzieren. […] Dieser Betrag kommt zu den 2,389 Milliarden Euro hinzu, die bereits 2024 vom Rechnungshof festgestellt wurden; […].” (elmundo.es 06.05.2026).
♦ Aus Völkerrechtlicher Sicht ist die Europäische Union eine Internationale Organisation, deren Mitgliedstaaten auf einer supranationalen Ebene gemeinsames europäisches Recht schaffen können. Dabei dürfen auch nationale Kompetenzen an die supranationale Ebene (EU-Kommission) übertragen werden (vgl. linke Spalte). Dies geschah bisher nur in der Handels- und Währungspolitik (neben Zoll, Fischerei und Wettbewerbsregeln des Binnenmarkt, vgl. Art. 3, AEUV 2025). Alle anderen Bereiche liegen in der Kompetenz der nationalen Parlamente und Regierungen. Die EU-Kommission darf jedoch Gesetzesinitiativen ergreifen, die auch zu einer Kompetenzübertragung führen können.
♦ In einigen Politikfeldern ist eine solche Kompetenzabtretung ausdrücklich nicht vorgesehen, u.a. für Steuern, Soziales, Renten, Gesundheit, Polizei, Bildung und Finanzen. In der Aussenpolitik und Verteidigung ist die EU nur koordinierend tätig. Dennoch startet die EU-Kommission regelmäßig Versuche, Befugnisse auch aus diesen Bereichen an sich zu ziehen. Ihre Rechtsetzung durch Verordnungen ist undemokratisch, weil sie gewählte Abgeordnete nationaler Parlamente entmachtet. Sie zeugt von einer autoritären Gesinnung, wenn davon in der Regel unkontrollierbare EU-Institutionen profitieren.
♦ Diese Analyse wird durch den vertragswidrigen Versuch der Kommission bestätigt, die EU zu einer Transfer- und Schuldenunion weiterzuentwickeln. Die NextGenerationEU, eine gemeinschaftliche Schuldenaufnahme von ca. 800 Mrd. €, verleitete einige Mitgliedstaaten, so z.B. Italien und Spanien, zu einer «kreativen Buchführung»: Statt zu sparen, wurden die EU-Hilfen zweckentfremdet, um Haushaltslöcher zu stopfen (vgl. linke Spalte). Andere Mitgliedstaaten stehen für die EU-Schulden gerade: «Dieses maximale theoretische Haftungsrisiko dürfte somit für den Bundeshaushalt eine Größenordnung von 770 Mrd. EUR erreichen.» (Heinemann 2020: 4)
«EUROPA-EXPERTEN« UND TRANSATLANTIKER (NATO) SIND FÜR EINEN «EU-STAAT» ALS MILITÄRMACHT
Ulrike Guérot als Leiterin des European Council on Foreign Relations: Zur Zukunft der europäischen Demokratie, 2013
Daniela Schwarzer, Bertelsmann Stiftung: Eine neue Zeit, 2026
Gustav Gressel, Nicu Popescu (ECFR), 2025:
Wie man die EU-Erweiterung für die Verteidigung mobilisiert
“Die Problematik der Überwindung nationalstaatlicher Souveränität ist freilich nicht neu, und die eigentliche Frage ist eher, welche politische Energie das politische System Europas haben sollte, um sich dieser Herausforderung ernsthaft zu stellen. Noch nicht einmal das politische Design einer transnationalen, europäischen Demokratie ist das eigentliche Problem, sondern eher, wie stark die Euro-Krise sich noch zuspitzen müsste, um jenen game-changing moment, also jenen Systembruch zu produzieren, der die Entstehung einer europäischen Demokratie im Sinne einer europäischen Republik überhaupt erst (unblutig), das heißt auf dem Weg einer europäischen Verfassungsversammlung, ermöglichen würde; […]” (Guérot 2013: 8)
“Tatsächlich scheitern viele europäische Strategien nicht an der Analyse, sondern an der Umsetzungsfähigkeit. Deshalb gehört zur inneren Ordnungsarbeit starke politische Führung und institutionelle Klarheit: mehr Mehrheitsentscheidungen oder das Voranschreiten in kleinen Gruppen dort, wo Blockaden strategisch ausgenutzt werden; klare Prioritäten im EU-Haushalt; Rechtsstaatskonditionalität bei der Mittelverwendung und eine deutlich engere Verzahnung von wirtschaftlicher, technologischer und sicherheitspolitischer Planung. Handlungsfähigkeit im Inneren ist die Voraussetzung äußerer Macht.” (Schwarzer 2026)
“Eine tiefgreifendere und schnellere Integration im Bereich Verteidigung mit den EU-Beitrittsländern würde dazu beitragen, die europäische Macht zu demonstrieren und diese Länder vor Aggressionen zu schützen. Russlands Vollinvasion in der Ukraine hat bereits einen deutlichen Wandel hin zu einem stärkeren Zusammenhalt unter den NATO- und EU-Mitgliedstaaten ausgelöst: Schweden trat 2023 der NATO bei, Finnland 2024; Dänemark hob 2022 seine Ausnahmeregelung von der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union auf; und die EU verabschiedete im März 2024 erstmals eine Strategie für die Verteidigungsindustrie.” (ecfr.eu 02.04.2025)
♦ In Artikel 1 des EU-Vertrags steht, dass er «eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas [darstellt], in der die Entscheidungen möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen werden.» (Art. 1. EUV 2025). Dieser Satz liest sich wie ein Bekenntnis der Mitgliedstaaten für eine enge zwischenstaatliche Zusammenarbeit. Doch arbeiten «Europa-Experten» seit langem an einer anderen Interpretation. Sie (miß-)verstehen ihn als Aufruf zu einer schrittweisen Verlagerung nationaler Kompetenzen nach Brüssel, zugunsten der EU-Institutionen, der EU-Komission und des Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs (vgl. linke Spalte).
♦ Dieses Narratv hat sich medial soweit durchgesetzt, dass bereits ein nichtkonformes Stimmverhalten im EU-Parlament und im Europäischen Rat – ein demokratisches Grundprinzip – als «anti-europäisch» stigmatisiert wird. Mitgliedstaaten wird regelmäßig mit Sanktionen gedroht, wenn sie ihre nationalen Interessen wahrnehmen. Vor 10 Jahren war es Großbritannien, das von seinem Austrittsrecht Gebrauch machte, heute sind es Ungarn und die Slowakei, demnächst vielleicht Deutschland. Geht es nach diesen «Experten», sollte das nationale Mitsprache- und Einspruchsrecht von Mehrheitsentscheidungen abgelöst werden (Schwarzer 2026, vgl. linke Spalte).
♦ Befürworter von Mehrheitsentscheidungen begründen diese mit einer mangelnden Handlungsfähigkeit der EU-Institutionen. Damit dichten sie ihnen gerade jene Kompetenzen an, die sie nach den Verträgen nicht besitzen. Es wird das Bild der EU als ein nach innen und außen agierender Staat gezeichnet, der auf schwachen Füßen stehe und gestärkt werden müsse. Vor allem transatlantische bzw. NATO-Kreise stoßen sich daran, dass die Sicherheits- und Verteidigungspolitik fest in nationaler Hand liegt. Sie sehen die EU-Erweiterungspolitik Richtung Osteuropa als Chance, die Diskussion über eine «Verteidigungs-Integration» der EU neu zu beleben (vgl. ecfr.eu 02.04.2025, linke Spalte).
DIE KOMPETENZ-ANMASSUNG DER EU-KOMMISSION IN DER AUSSEN- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
EU-Kommssion: Plan «ReArm Europe» / Bereitschaft 2030, Hauptziele, 19.03.2025:
EU-Kommssion, 19.03.2025: Gemeinsames Weißbuch
zur Europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030.
“Um diesen Bedrohungen zu begegnen, wird in diesem Weißbuch ein umfassender Plan zur Wiederaufrüstung Europas und zum Aufbau seiner Verteidigung vorgestellt; dabei werden insbesondere folgende Sofortmaßnahmen aufgeführt:
• Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bis Ende April die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel zu beantragen.
• Der Rat wird aufgefordert, den vorgeschlagenen Entwurf einer Verordnung über Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) dringend anzunehmen.
• Die gesetzgebenden Organe werden aufgefordert, das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) vor dem Sommer zu verabschieden, einschließlich seines Unterstützungsinstruments für die Ukraine. […]
Europa muss mutige Entscheidungen treffen und eine Verteidigungsunion aufbauen, die durch Einheit und Stärke den Frieden auf unserem Kontinent sicherstellt. Dies ist sie ihren NATO-Verbündeten, der Ukraine und in erster Linie sich selbst, den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und den Werten, für die sie steht, schuldig. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen sich dieser historischen Herausforderung stellen.” (EU-Weissbuch 2025: 25f.)
“Der Plan „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030 ist so konzipiert, dass unter Einsatz aller sofort verfügbaren Hebel bis zu 800 Mrd. EUR für Verteidigungsinvestitionen mobilisiert werden können. Er beruht auf folgenden Säulen:
• Öffentliche Mittel für die Verteidigung auf nationaler Ebene
• Ein neues spezifisches Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa – SAFE für dringende, massive Verteidigungsinvestitionen im Wege gemeinsamer Beschaffungen
• Einsatz der EIB [Europäische Investitionsbank] -Gruppe und Mobilisierung von privatem Kapital durch schnelle Verwirklichung der Spar- und Investitionsunion […].” (ReArmEurope 2025)
♦ Was in der Öffentlichkeit derzeit kontrovers diskutiert wird, nämlich eine massive Aufrüstung, hat die EU-Kommission schon Anfang 2025 beschlossen: Ihr Weißbuch, ein strategisches Grundsatzpapier, macht sich die Bedrohungsperzeption der Ukraine zu eigen und behauptet, Russland bedrohe die gesamte EU (EU-Weissbuch 2025: 4). Davon ausgehend wird der Aufbau einer «Verteidigungsunion« für notwendig erachtet (vgl. a.a.O., S. 26) und entsprechende «Sofortmaßnahmen» formuliert: Diese lesen sich wie Anweisungen an die Mitgliedstaaten, den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs und den nationalen Regierungen und Parlamenten (vgl. linke Spalte).
♦ Die Kommission weiss, dass ihr in diesem Politikfeld keinerlei Kompetenzen zustehen, weder der Kommissionspräsidentin (Ursula von der Leyen), noch dem Präsidenten des Europäischen Rates (António Costa) oder der EU-Aussenbeauftragten (Kaja Kallas). Sie dürfen in der Außen- und Sicherheitspolitik nur koordinierend tätig werden. Deshalb nutzt die Kommission ihre Kompetenzen für den Binnenmarkt, um die europäische Verteidigungsindustrie (EDTIB) mit anvisierten 800 Mrd. EUR zu fördern. Das Projekt «ReArm Europe» setzt finanzielle Anreize, damit sich die Mitgliedstaaten für neue Rüstungsprojekte verschulden, bei Airbus, Rheinmetall & Co.
♦ Vergleicht man «ReArm Europe» (ReArmEurope 2025, links) mit dem Finanzprogramm NextGenerationEU aus dem Jahre 2020 (NextGenerationEU 2020, s.o.) – im Volksmund «Corona-Hilfen» –, werden nicht nur Unterschiede sichtbar (rechtliche Konstruktion, Befugnisse, Eigentumsfragen, etc.). Erkennbar wird die Strategie der EU-Kommission, die Mitgliedstaaten durch Schuldenaufnahmen (Gesamtsumme: ca. 1.600 Mrd. EUR) von Entscheidungen auf EU-Ebene abhängig zu machen. Eine solche EU-Politik beschneidet nicht nur nationale Souveränitätsrechte, sondern schwächt auch die Finanzhoheit der Parlamente als Wesenskern demokratischer Systeme.
DIE EU-ERWEITERUNG (UKRAINE) ALS STRATEGISCHER BAUSTEIN FÜR EINE «EU-VERTEIDIGUNGSUNION»
Europäischer Kommission (15.06.2026),
Die Ukraine auf dem Weg in die EU
Europäischer Rat (23.06.2022) zu den Beitrittsgesuchen der Ukraine, der Moldau, Georgiens und zum Westbalkan
Europäischer Rat (02.12.2021), Europäische Friedensfazilität: 31 Mio. EUR an Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine
“[…] Der Rat hat heute eine Reihe von Beschlüssen zur Einrichtung von vier Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung Georgiens, der Republik Moldau, der Ukraine und der Republik Mali angenommen. […]
Diese Unterstützungsmaßnahme wird dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der Ukraine insgesamt zu verbessern und die Kapazitäten der ukrainischen Streitkräfte zu stärken, einschließlich ihrer Fähigkeit, ihre Dienste in Krisen- oder Notsituationen für die Zivilbevölkerung bereitzustellen. […]
Die Maßnahme beläuft sich auf 31 Millionen € über einen Zeitraum von 36 Monaten. […].” (consilium.europa.eu, 02.12.2021)
“[…] 11. Der Europäische Rat hat beschlossen, der Ukraine und der Republik Moldau den Status eines Bewerberlands zuzuerkennen. […]
14. Die Fortschritte der einzelnen Länder auf dem Weg in die Europäische Union werden davon abhängen, inwieweit sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen, wobei die Fähigkeit der EU, neue Mitglieder aufzunehmen, berücksichtigt wird. […].” (consilium.europa.eu, 23.06.2022)
“[…] Durch den Beitritt der Ukraine würden die regionale Stabilität und Sicherheit verbessert, unsere gemeinsamen Werte der Freiheit und Demokratie gestärkt und die Vielfalt und das Erbe unserer Kulturen reicher. […]
Das Land ist eine vollwertige parlamentarische Präsidialdemokratie mit einer gut funktionierenden öffentlichen Verwaltung, die die Dinge auch während des Krieges am Laufen hielt. Es gibt dort eine aktive Zivilgesellschaft, und das Wahlsystem hat sich als fair und frei erwiesen. […].” (commission.europa.eu, 15.06.2026)
Anmerkung S.R.: Die Ukraine befindet sich Seit Anfang 2022 in einem Kriegszustand, der keine freien Wahlen zulässt. Ettliche Parteien sind verboten.
♦ Das besondere Verhältnis der EU zur Ukraine bahnte sich 2013 an, als über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wurde. Brüssel forderte von Kiew, das Freihandelsabkommen mit Russland (seit 1994) zu kündigen. Erst nach dem prowestlichen Regimewechsel Anfang 2014 willigte die Ukraine ein, so dass der Vertrag am 01.09.2017 in Kraft trat. Vier Jahre später, noch vor Beginn des Ukraine-Kriegs, beschloss der Rat der EU-Aussenminister Militärhilfen für Kiew in Höhe von 31 Mio. EUR. Hierfür wurde unter dem irreführenden Namen «Europäische Friedensfazilität» (EPF, Zeitleiste EPF) ein Finanztopf außerhalb des EU-Haushalts eingerichtet und eine Aufrüstung gestartet.
♦ Ende Mai 2023 nahm die anvisierte EU-Verteidigungsunion mit der Einführung einer «EU-Kriegswirtschaft» eine weitere Hürde (en. war economy, ec.europa.eu, 03.05.2023). Der Rat der Verteidigungsminister und die EU-Kommission beschlossen Gesetze zum Übergang der EU–Verteidigungsindustrie in einen «Kriegswirtschaftsmodus». 1 Mrd. EUR wurden zum Aufbau der Munitionsproduktion für Kiew bereitsgestellt, für ein Land, demgegenüber die EU-Staaten keine vertragliche Verpflichtungen haben. Allerdings erhielt die Ukraine wenige Monate zuvor den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten (vgl. linke Spalte).
♦ Erst als die USA Anfang 2025 mit dem Amtsantritt Donald Trumps ihre militärische Unterstützung der Ukraine aufkündigten, beschloss der Europäische Rat (ohne Ungarn) mit ReArme Europe das größte Aufrüstungsprogramm in der Geschichte der Europäischen Integration (s.o.). Es verwandelt die EU als ursprüngliche Wirtschaftsgemeinschaft in eine Militärmacht, die den gesamten Kontinent dominieren will, mithilfe einer Erweiterungspolitik als geopolitisches Instrument. Die Stabilitätkriterien für einen EU-Beitritt (Kopenhagener Kriterien, 1993) spielen keine Rolle mehr oder werden von der EU-Kommission wider besseren Wissens schöngeredet (vgl. links).
Ovid, Die Metamorphosen, Die Erschaffung der Myrmidonen, 1 – 8 n. Chr, Buch 7, Vers 647–660
“[… Der Erzähler Äacus, König der Insel Ägina, berichtet seinem Gast Cephalus, Gesandter aus Athen, die folgende Begebenheit, S.R.:]
Aber im Haus war lautes Gemurmel, und ich meinte Stimmen von Menschen zu hören, an die ich mich schon nicht mehr gewöhnt war. Während ich noch vermute, dass auch dies zum Traum gehöre, kommt Telamon eilig herbei, öffnet die Tür und spricht: «Vater, du wirst Dinge sehen, die deine Hoffnung und deinen Glauben übersteigen. Komm heraus!» Ich trete hinaus und erblicke und erkenne der Reihe nach Männer, wie ich sie im Traumbild zu sehen gemeint hatte. Sie treten heran und begrüßen mich als König. Ich löse mein Gelübde an Jupiter ein, verteile die Stadt an das neue Volk und die von den früheren Bewohnern verlassenen Felder und nenne sie Myrmidonen, ohne den Namen seiner Herkunft zu berauben. [Äacus spricht seinen Gast Cephalus direkt an, S.R.] Du hast ihre Körper gesehen; die Sitten, die sie zuvor hatten, haben sie auch jetzt noch: Es ist ein genügsames Geschlecht, ausdauernd bei der Arbeit, auf Erworbenes bedacht und fähig, das Erworbene zu bewahren. Diese werden dir [Cephalus], gleich an Jahren und Mut, in den Krieg folgen, sobald der Ostwind, der dich glücklich hergebracht hat‘ – denn der Ostwind hatte ihn hergebracht – ‚sich in den Südwind gewandelt haben wird.‘ […].” (Ovid, 1 – 8 n. Chr. )
♦ Das 15-bändige Werk «Metamorphosen» des römischen Dichters Ovid gilt bis heute als eine wichtige Quelle der griechischen Mythologie. Zu den 250 Verwandlungsgeschichten gehört die Erzählung des Äacus, König der Insel Ägina, deren Bewohner durch eine Seuche verstorben waren. Sein Vater, Gott Jupiter, schenkte ihm ein neues Volk, indem er Ameisen in Menschen verwandelte. Diese Myrmidonen (gr. myrmēx – Ameise) hatten mit der Metamorphose ihren Charakter nicht verändert: Sie waren fleißig, ausdauernd und vor allem loyal gegenüber ihrem König. So folgten sie auch unwidersprochen seinem Befehl, für die befreundeten Athener gegen Kreta in den Krieg zu ziehen (vgl. Text, linke Spalte).
♦ Was Ovid nicht mehr selbst literarisch verarbeitet hat, aber dennoch aus historischen Quellen bekannt ist oder von anderen Mythen beschrieben wird: Die Athener erlitten trotz militärischer Unterstützung durch die Myrmidonen eine herbe Niederlage. Unterwerfung und Tributzahlungen waren die bitteren Folgen. Äacus und sein Volk bleiben zwar vorerst verschont, die äußereren Gefahren werden gemeistert. Doch zerbricht auch sein Reich alsbald an inneren Konflikten: Eifersucht und Neid führten zu einem Brudermord unter Äacus’ Söhnen. Durch Verbannung und Zersplitterung der Dynastie wird auch dieses Land und dessen Bevölkerung unter den Nachkommen aufgeteilt.
♦ Die Autorin sieht In Ovids Mythendarstellung Parallelen zur heutigen Lage Europas und stellt sie zur Diskussion. Erstens: Das Volk der Myrmidonen – Unionsbürger der EU? – ist fleissig aber folgt dem König und den verbündeten Athenern – EU/Mitgliedstaaten und Ukraine? – blindlinks in den Krieg. Zweitens: Trotz massiver Militärhilfen verliert diese Kriegskoalition – EU/Mitgliedstaaten und Ukraine? – die militärische Konfrontation mit Kreta – Russland? – Drittens: Obwohl Äacus als Verbündeter Arhens zunächst die negativen Folgen des Krieges abwehren kann, kommt es alsbald in seinem Herrscherhaus zu inneren Machtkämpfen. Das Land zerfällt – EU? – und die fleißigen Myrmidonen gehen unter.