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THEMA  2018

EU ▪ EUROPA

SABINE RIEDEL

Die verschiedenen Modelle zur politischen und wirtschaftlichen Integration Europas fordern die Staaten heraus. Der historische Rückblick auf die letzten hundert Jahre zeigt, dass nicht alle dem Wohl der Nationen dienten. Autoritäre und totalitäre Europakonzepte hebelten die staatliche Souveränität aus und ersetzten sie durch ein System rechtlicher Ungleichheit zwischen den Völkern. Deshalb sind heutige Prozesse der politischen und sozialen Desintegration in Europa und in den Nachbarstaaten ein ernstes Warnzeichen. Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten europapolitischen Fragen und möchte die Leser dazu anregen, mit Hilfe politikwissenschaftlicher Erkenntnisse über Handlungsalternativen nachzudenken.

Berlin, Deutschland

VON DER TRANSFORMATION OSTEUROPAS ZUR EURO-KRISE

Wer nach den Ursachen der heutigen Schuldenkrise in Griechenland und anderen Ländern Südeuropas sucht, sollte sich mit der Systemtransformation Osteuropas beschäftigen. Denn schon Anfang der 1990er Jahre hatte sich die Lehrmeinung des Monetarismus durchgesetzt, wonach das Wohl von Marktwirtschaften von der Steuerung der Geldmengen abhinge. Finanzpolitiker gaben von nun an die Richtung der Transformation vor. Sie begünstigten investierende Großunternehmen, während sie die Steuerlast der Bevölkerung auferlegten, die zusehends verarmte. Infolge sinkender Steuereinnahmen konnte der Staat immer weniger seinen öffentlichen Aufgaben nachkommen. Dies trieb selbst unverschuldete Reformstaaten in die Schuldenfalle.

Trotz dieser Schwierigkeiten fasste die Europäische Union im Jahre 1992 zwei wegweisende Beschlüsse, nämlich ihre Osterweiterung und die Einführung des Euro, die auch für die Neumitglieder verpflichtend wurde. Auch Bulgarien hatte sich der Hoffnung verschrieben, mit dem EU-Beitritt gleich den Euro zu übernehmen. Deshalb band es seine Währung (Lev) schon im Jahre 1997 fest an die DM bzw. den Euro und trat die Souveränität über seine Staatsfinanzen an einen Währungsrat (currency board) ab. Dieser steht bis heute unter Kontrolle des Internationalen Währungsfonds (IWF), der die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die Löhne im öffentlichen Dienst festlegt. Doch trotz EU-Beitritt (2007) steht das Land wirtschaftlich immer noch am Abgrund und außerhalb der Eurozone.

[…] Doch schon bald erwies sich der Rückgriff auf das Selbstbestimmungsrecht nur als ein taktisches Manöver, um die abtrünnigen Regionen Russlands für ein Bündnis gegen die provisorische Regierung zu gewinnen. Denn einmal an der Macht, begannen die Bolschewiki, die Begehrlichkeiten der Nationalitäten nach Unabhängigkeit einzudämmen und ihren Föderationsplan mit Gewalt durchzusetzen. Dabei übernahmen sie den Nationsbegriff als Kultur- bzw. Sprachgemeinschaft als Gegenmodell zur politischen Willensnation. […] Doch im Westen endete der Krieg in einer Niederlage für die Mittelmächte Deutschland und Österreich-Ungarn, sodass die Ausgestaltung der Nachkriegsordnung dort ganz wesentlich von den Alliierten bestimmt wurde, nämlich von Frankreich, Großbritannien, Italien und den USA.

Hierbei spielte das sogenannte 14-Punkte-Programm des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson aus dem Jahre 1918 eine wichtige Rolle. Auf dieses Dokument wird bis heute Bezug genommen, wenn vom Selbstbestimmungsrecht der Völker die Rede ist. Dabei wird Wilson unterschwellig das Kulturnationsmodell in den Mund gelegt und damit das Recht jeder „Nationalität“ auf einen eigenen Staat behauptet. In Wahrheit lag sein Fokus auf einer dauerhaften Nachkriegsordnung auf der Basis politischer Willensnationen. […] Als ein weiteres Indiz für den Durchbruch des Konzepts der politischen Willensnation lassen sich die Bestimmungen der Pariser Friedensverträge von 1919/20 zum Minderheitenschutz anführen. Denn darin ist von Angehörigen der Minderheiten und deren Individualrechten die Rede, die als gleichberechtigte Staatsbürger anerkannt wurden. […] Jene Bürger, die nicht zwischen ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer kulturellen Orientierung trennen wollten, erhielten ein Optionsrecht. D. h., ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, sich für eine andere Staatsbürgerschaft zu entscheiden oder sogar in das Land der Nationalität ihrer Wahl umzusiedeln.«

VGL. SABINE RIEDEL, NORDIRLAND – DER FAUSTPFAND IM BREXIT-VERTRAG. EIN LANDESTEIL DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS WIRD ZUM SPIELBALL (SUPRA-)NATIONALER INTERESSEN,

in: Osteuropa, 53. Jg., 1/2003, S. 58-76,   zum Artikel >

SABINE RIEDEL: DAS POLITISCHE SYSTEM BULGARIENS, IN: WOLFGANG ISMAYR (HG.), DIE POLITISCHEN SYSTEME OSTEUROPAS, WIESBADEN 2010, S. 677-728.

Das in aktualisierter, überarbeiteter und erweiterter Auflage vorliegende Standardwerk enthält systematische Darstellungen aller politischen Systeme Osteuropas in 22 Beiträgen führender Länderexperten sowie eine vergleichende Analyse des Herausgebers, zum Buch  >

SABINE RIEDEL: SACHUNMITTELBARE DEMOKRATIE IN BULGARIEN,

in: Peter Neumann, Denise Renger (Hg.), Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären Kontext 2010/2011, Nomos-Verlag, Baden-Baden 2012, Reihe: Studien zur Sachunmittelbaren Demokratie, Bd. 11, Baden-Baden, S. 189-209, mit der Abbildung unten, zum Buch  >

DAS PEP-PARADIGMAPOLARISIERUNG – ETHNISIERUNG – POPULISMUS 

(aktualisiert: Sabine Riedel 2017)

Nicht nur in der Finanzpolitik ist Bulgarien seinem Nachbarn Griechenland um ein Jahrzehnt voraus. Wer sich für die sozioökonomischen und politischen Folgen der strikten Austeritätspolitik zugunsten der Währung interessiert, sollte ein Blick auf Bulgarien werfen. Zunächst polarisierte sich die Parteienlandschaft zwischen den sogenannten Sozialisten und Reformern (vgl. oben die rote und blaue Linie). Dabei bildete das gängige Links-rechts-Schema der Parteien deren programmatische Ausrichtung kaum noch ab.

Nach Einführung des Währungsrats und der Einschränkung der staatlichen Finanzautonomie ab dem Jahre 1997 setzte eine Ethnisierung ein, d.h. eine Ausdifferenzierung der Parteien nach muttersprachlicher bzw. religiöser Zugehörigkeit. Während sich die BRF (vgl. die grüne Linie) zur Partei der türkischen und muslimischen Minderheit wurde, traten als Gegenbewegung Ataka und später weitere sogenannte patriotische Kräfte in Erscheiung (vgl. orange und braune Linie). Sie setzen dem türkischen Nationalismus und Islamismus ihre Ideologie eines ethnisch-bulgarischen Nationalismus und die Orthodoxie entgegen.

Dann traten neue Parteien auf den Plan, die auf Anhieb die Parlamentswahlen gewannen. Diesen Erfolg verdankten sie der Popularität ihrer Führungspersönlichkeiten, wie z. B. des letzten Zaren (vgl. rosa Linie) oder des Sofioter Bürgermeisters (vgl. gelbe Linie). Doch hat das Phänomen des Populismus Bulgarien nicht aus seiner wirtschaftlichen Stagnation herausgeführt. Im Gegenteil sind Amtsmissbrauch, Korruption und Politikverdrossenheit eher noch gewachsen.

RÜCKBLICK: DEMOKRATISCHE UND AUTORITÄRE EUROPA-KONZEPTE

Mit dem Fall der Berliner Mauer am 9.11.1989 rückte nicht nur die Wiedervereinigung Deutschlands in greifbare Nähe. Vor allem erlebte die Vision eines vereinten Europas einen neuen Höhepunkt. Die ersten politischen Initiativen der Paneuropabewegung und des französischen Außenministers Aristide Briand im Jahre 1930 hatten die Mehrheit der europäischen Staaten noch nicht für die Idee einer Konföderation gewinnen können. Vor allem jene Länder, die durch Sezession und den Zerfall der Donaumonarchie nach dem Ersten Weltkrieg entstanden waren, fürchteten um ihre neue staatliche Souveränität.

Manche Länder liebäugelten sogar mit einer Erweiterung ihres Territoriums und scheuten daher das friedenspolitische Konzept der Anerkennung bestehender Staatsgrenzen. Ein Jahrzehnt später ließen sich einige Länder auch auf ein Bündnis mit Hitler-Deutschland und Mussolinis Faschismus ein oder wurden durch Gewalt dazu gezwungen. Heute wird allzu leicht vergessen, dass auch diese autoritären bzw. totalitären Herrschaftssysteme eigene Europakonzepte entwickelt hatten. Sie basierten auf dem Prinzip der rechtlichen Ungleichheit der Völker und der ökonomischen Abhängigkeit ihrer Staaten vom Machtzentrum.

Diese historische Erfahrung lehrt uns: Ein vereintes Europa ist nicht per se friedliebender und demokratischer Natur. Entscheidendes Kriterium für das heutige Projekt der europäischen Integration ist das Bekenntnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieses Ziel hatte sich als erste europäische Organisation der im Jahre 1949 gegründete Europarat auf seine Fahne geschrieben. Er stand auch im Wendejahr 1989 im politischen Zentrum, denn mit dem Fall der Berliner Mauer suchten die angehenden Reformstaaten Osteuropas seine Mitgliedschaft und Mitarbeit.

Heute wird immer deutlicher, dass die Entscheidung zur Aufnahme einiger Länder auf zweifelhaften Daten beruhte oder trotz offensichtlicher Verstöße stattfand, u. a. der Beitritt der baltischen Länder (fehlende Minderheitenrechte), Bulgariens, Rumäniens und Kroatiens (Korruption). Dennoch verfährt die EU bis heute nach dieser Methode und verspricht den Ländern des Westbalkans und der Türkei die Mitgliedschaft, die allerdings größte Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Beitrittskriterien haben. Dies gilt schließlich auch für die ehemaligen Sowjetrepubliken Ukraine, die Moldau und Georgien.

Wenn heute Polen im Visier öffentlicher Kritik steht, so sollte betont werden, dass dieses Land keinen Einzelfall darstellt und die jüngsten autoritären Tendenzen nicht zuletzt einem übereilten EU-Beitritt geschuldet sind. Zudem ist zu fragen: Warum musste Ungarn bislang keine Konsequenzen befürchten, obwohl die Orban-Regierung seit 2010 die Pressefreiheit in Ungarn bedrängt? Oder: Wie konsequent beherzigt Brüssel selbst diejenigen demokratischen Prinzipien, nach denen sie ihre Mitglieder beurteilt: Wo bleiben Gewaltenteilung, demokratische Legitimation oder die Stimmengleichheit im EU-System?

AUSZUG AUS: SABINE RIEDEL: DIE KULTURELLE ZUKUNFT EUROPAS, 2015

VS-Verlag, Wiesbaden 2015, S. 130 f., zum Buch  >

Die strukturellen Demokratiedefizite des EU-Systems »[…] können auch nicht behoben werden, indem das EU-Parlament mehr Kompetenzen erhält. Denn das Problem liegt in der Verletzung des demokratischen Prinzips der Gleichheit des Wahlrechts, wonach jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht haben muss. Würde man es auf das EU-Parlament anwenden, wären die Abgeordneten aus Luxemburg mit ca. 0,52 Million Einwohnern hinter den Deutschen und Franzosen (ca. 82 bzw. 65 Millionen) verschwunden. Denn der Beneluxstaat könnte nur einen halben Abgeordneten entsenden, während Deutschland mit 98 und Frankreich mit 74 Sitzen vertreten sind. Mit der Aufrundung zu einem Abgeordnetensitz wollte man sich nicht begnügen und entschied sich für 6 Sitze, um dem Land die Mitarbeit in verschiedenen Parlamentsfraktionen zu ermöglichen. Dies erklärt jedoch nicht, warum auch alle anderen kleineren bis mittelgroßen Staaten zwischen 12 und 22 Vertreter in Brüssel bzw. Straßburg haben, d. h. doppelt so viele pro Einwohner wie die bevölkerungsstarken Länder.

In der Erweiterungsrunde 2004-2007 hielt man an diesem Prinzip fest, obwohl sich damit das Ungleichgewicht in der Repräsentation weiter vergrößerte: Denn mit einem Schlag wurden sechs Kleinststaaten aufgenommen, nämlich die drei baltischen Länder, Slowenien, Malta und Zypern. Mit ihren 9,8 Millionen Einwohnern entsenden sie nunmehr die vierfache Zahl an Abgeordneten (47) ins EU-Parlament als etwa Polen oder Großbritannien […].«

KERNEUROPA FÜHRT ZUR DES-INTEGATION DER EU

Die Demokratiedefizite des EU-Systems, wie z. B. die fehlende Gewaltenteilung oder die Missachtung der Stimmengleichheit, verdeutlichen um so mehr, dass die Europäische Union von der Konstitutierung eines gemeinsamen neuen Staates noch sehr weit entfernt ist. Laut den geltenden EU-Verträgen ist sie allerdings schon mehr als ein »Staatenbund«, d.h. ein Zusammenschluss von weiterhin souveränen Staaten. Denn eine Reihen von Politikbereichen sind bereits vergemeinschaftet und unterliegen dem EU-Recht, so z.B. der Binnenmarkt einschließlich der Zollunion, der Außenhandel und die Währungspolitik der 19 Euro-Mitgliedstaaten. Dagegen sind die Zuständigkeiten z.B. für die Landwirtschaft, die Sozial-, Migrations- und Asylpolitik  zwischen der EU und der nationalen Ebene geteilt, während z.B. die Bildungs- und Kulturpolitik in nationalstaatlicher Verantwortung verblieben sind. Aus diesem Grund wird die EU heute im deutschen Recht als ein »Staatenverbund« bezeichnet.

Mit dem Vertrag von Amsterdam (seit 1999 in Kraft) wurde allerdings ein Mechanismus eingeführt, wonach sich die EU als ein solcher »Staatenverbund« sukzessiv weiterentwickeln kann, und zwar auf dem Weg einer verstärkten Zusammenarbeit. Danach darf ein beliebiger Kreis von Mitgliedstaaten eine engere Kooperation beschließen und eigene neue Standards setzen. Dabei dürfen sie allerdings weder die geltenden Verträge verletzen noch den gesamten europäischen Integrationsprozess gefährden. Wissenschaftler sprechen hier von einer »abgestuften« oder »differenzierten Integration«, Politiker von einem »Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten« oder »Kerneuropa«. Kritiker dieses neuen Mechanismuses verwenden dagegen häufig den Ausdruck »Europa à la carte«. Sie geben damit ihrer Befürchtung Ausdruck, dass auf diese Weise die Intensität der Europäischen Integration ins Belieben der jeweiligen EU-Mitglieder gestellt wird und die Integration insgesamt Schaden nehmen könnte.

Die Entwicklung der EU seit dem Brexit-Referendum (23.6.2016) scheint den Kritikern des »Kerneuropa« Recht zugeben. Denn schon das Vereinigte Königreich war bisher zwar ein wichtiger Nettozahler der EU, hatte sich jedoch der »differenzierten Integration« frühzeitig entzogen und sich nicht mehr am Schengen-Abkommen oder an der Wirtschafts- und Währungsunion beteiligt. So betrachtete London die Versuche der EU-Kommission zur Vergemeinschaftung weiterer Politikfelder wie z.B. der Migrations- und Asylpolitik schon seit längerem mit Skepsis. Deshalb fiel die Entscheidung der Briten für einen EU-Austritt nicht vom Himmel, vielmehr muss sie als vorläufiger Schusspunkt einer vorauszusehenden Entwicklung betrachtet werden.

In diesem Kontext sollte die Frage diskutiert werden, ob die EU-Mitgliedstaaten mit ihrer Strategie der »differenzierten Integration« nicht selbst für den Brexit verantwortlich sind, weil sie damit einen Prozess der Des-Integration angestoßen haben. Wenn in dieser schwierigen Lage erneut das Modell eines »Kerneuropa« in den Europadebatten platziert wird, dann haben die Europäer offenbar nicht aus den Fehlern gelernt. Nach den jüngsten Plänen soll ein Parlament der 19 Euro-Staaten mit dem Ziel eingerichtet werden, um die Kontrolle über die Finanz- und Sozialpolitik in Brüssel zu zentralisieren. Doch wie können dort Kompromisse zustande kommen, wenn die betreffenden Mitglieder entweder fiskalisch von anderen abhängig sind (vgl. Griechenland, Spanien und Portugal) oder als Nettozahler die Schulden anderer Staaten übernehmen sollen (wie z.B. Deutschland, Frankreich, die Niederlande)? Vor allem aber verlieren alle die nationale Kontrolle und Verantwortung über ihre jeweiligen Finanzen.

DIE EU AUF DEM WEG ZU EINEM »KOSMOPOLITISCHEN IMPERIUM«

Einige Sozialwissenschaftler (vgl. Grande, Beck, Münkler 2007) haben an dieser Stelle bereits vorgedacht und die Frage diskutiert, ob die EU mit ihrer supranationalen Struktur bereits ein modernes »kosmopolitisches Imperium« darstelle. Dabei betrachten sie das bestehende Zentrum-Peripherie–Gefälle infolge der »differenzierten Integration« als eine Entwicklung zum gegenseitigen Vorteil, weil es allen Mitgliedern wirtschaftliche Prosperität und politische Stabilität garantiere. Danach hätten die Staaten im Zentrum des »club good« zum Wohl aller mehr Souveränität abgetreten (z.B. für die Eurozone oder den Schengenraum, vgl. Graphik oben). Ihnen obliegt die Verantwortung einer weiteren Europäisierung, die sich durch den Wegfall nationaler Grenzen auszeichne. Am Ende dieses Prozesses stünde eine EU nicht als neuer Nationalstaat, sondern als ein Imperium mit durchlässigen Grenzen und einem kosmopolitischen euroäischen Volk, das mehr Verantwortungsbewusstsein für die Welt zeige (Beck 2005). Jedweder Versuch, sich diesen Weg der Europäisierung zu verweigern und den Nationalstaat als politische Einheit zu bewahren, wird als nationalistische Position abgelehnt. Der Vertretung nationalstaatliche Interessen, die bis heute zum Kerngeschäft europäischer Politik gehört, wird somit als Diskiminierung anderer Nationen dargestellt.

Unstrittig ist hingegen, dass sich die EU seit dem Vertrag von Amsterdam (1999) bereits in Richtung eines »Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten« entwickelt hat. Allerdings sind Zweifel an der Behauptung angebracht, dass dies bisher allen Mitgliedstaaten und nicht zuletzt dem Projekt der Europäischen Integration zugute gekommen sei. Die tatsächlichen Entwicklungen sprechen deutlich eine andere Sprache: Statt einer Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat sich das sozioökonomische Gefälle zwischen »Zentrum und Peripherie« der EU eher vergrößtert. Dies betrifft an erster Stelle die neuen EU-Mitglieder, die in die Gemeinschaft aufgenommen worden sind, bevor ihre Wirtschafts- und Sozialsysteme stark genug waren, um negative soziale Entwicklungen wie eine erhöhte Arbeitslosenquote oder eine Unterfinanzierung ihrer Sozialsysteme aufzufangen oder auszugleichen. Angesichts einer wachsenden Staatsverschuldung haben sie heute keine finaniellen Puffer, verpasste Entwicklungen nachzuholen oder Versäumnisse zu korrigieren.

Nicht zuletzt zeigt die Griechenlandkrise, wie schwer es den ökonomisch schwachen EU-Mitgliedern fällt, einen Weg aus der  Schuldenfalle zu finden. Dabei erweist sich eine gemeinsame Währung immer mehr als Hemmnis, eigenverantwortlich zu handeln. Das wirtschaftlich potentere Kerneuropa mischt sich neben internationalen Geldgebern immer stärker ein und drängt die Schwächeren zu einem Verzicht auf ihre fiskalpolitische Souveränität. Dadurch wird der Prozess einer weiteren Zentralisierung von nationalstaatlichen Kompetenzen und deren Übertragung auf EU-Institutionen angestoßen. Er begünstigt eine allmähliche Staatswerdung, die allerdings nicht einen einheitlichen und demokratisch legitimierten Rechtsraum zur Folge hat. Vielmehr scheint sich die EU tatsächlich den Imperien des 19. Jahrhunderts anzunähern, ohne allerdings die Hoffnungen auf wirtschaftliche Prosperität und politische Stabilität zu erfüllen.

Die bereits heute erkennbare „Zwiebelstruktur“ des EU-Systems setzt sich nach außen hin fort: Schon heute ist die EU von einem Erweiterungsraum umgeben, dessen Staaten sich zum Teil schon dem Euro-Währungsraum angeschlossen haben, allerdings ohne über Stimmrechte im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verfügen (vgl. die Abbildung oben). Hier stellt sich die Frage, wie diese Länder zu einem ökonomischen Wachstumspfad gelangen sollen, um später als vollwertige Mitglieder in der EU oder gar in den Euroraum aufgenommen zu werden.

Die aus vermeintlich ökonomischen Notwendigkeiten hergeleiteten Reformen des EU-Systems haben also eine unübersehbare Tendenz zum Zentralismus. Damit aber widersprechen sie dem zentralen Charakter der europäischen Integration, die auf der Kooperation souveräner und gleichberechtigter Mitgliedstaaten basiert. Wenn Europapolitiker der EU eine eigene Staatlichkeit zugestehen wollen, dann geht das nur über ein föderales System, so wie etwa der Föderalismus in Deutschland, Österreich oder Belgien entstanden ist. Da jedoch alle übrigen EU-Mitglieder Zentralstaaten darstellen, die ihren Regionen nur begrenzte Kompetenzen zugestehen, würde ein solches Projekt einen langen Konsultationsprozess voraussetzen.

Ein solcher Weg wäre allerdings eine ehrliche und demokratische Antwort, wohingegen alle anderen Europa-Konzepte in die Richtung einer autoritären europäischen Staatlichkeit zeigen. Sie provozieren Gegenreaktionen in Form nationaler Referenden über einen Austritt aus der EU wie z. B. in Großbritannien. Einige Regionen wie Schottland wollen sich dem nicht beugen und streben stattdessen nach einem eigenen Staat. Damit hat der Hang Brüssels zum Zentralismus letztlich den unheilvollen Prozess eines Staatenzerfalls in Europa und sogar innerhalb der EU angestoßen. mehr >

DIE ARBEITSMIGRATION ALS INDIKATOR EINER NEUEN IMPERIALEN STAATLICHKEIT

Das Haager Programm der Europäischen Union aus dem Jahre 2004 war wohl das letzte Dokument der Gemeinschaft, in dem das Ziel formuliert wurde, die EU zu einen einheitlichen Rechtsraum zu entwickeln. Er sollte die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich die unterschiedlichen Lebensverhältnisse der Mitgliedstaaten allmählich annähern. Dafür wurden innerhalb des Schengenraums (s. o.) die Grenzkontrollen abgebaut.

Doch viele nutzen diese neuen Freiheiten, um fortan billige Saisonarbeiter aus den neuen Mitgliedsstaaten zu beziehen, weil die Löhne durch die Euroeinführung allmählich anstiegen. So wuchs die Zahl der Ausländer allein in Spanien um 5 Millionen innerhalb einer Dekade.

Besonders hart war das Erwachen Spaniens mit Ausbruch der Schuldenkrise. Denn der plötzliche Anstieg der Arbeitslosenrate auf über 25 Prozent kann nur begrenzt abgefedert werden: Fällt das Arbeitslosengeld spätestens nach zwei Jahren weg, gibt es keine Sozialhilfen wie etwa in Deutschland (Hartz IV), weder für Spanier noch für Migranten. Die EU-Institutionen haben es verpasst, im Gegenzug zur Grenzöffnung und Niederlassungsfreiheit in der EU  soziale Sicherungsmechanismen wie z.B. einen Mindestlohn einzuführen.

Die Folgen für die EU-assoziierten Länder sind dagegen katastrophal. Denn von dort kamen nicht nur Millionen von Saisonarbeitern, sondern auch Tausende gut ausgebildeter Fachkräfte. So beschleunigte der EU-Beitritt Rumäniens (2007) den Braindrain: Ein Drittel der Ärzteschaft wanderte ab und bewirkte eine medizinische Unterversorgung der dortigen Bevölkerung.

ABB. IN: SABINE RIEDEL, FLUCHTURSACHE STAATSZERFALL AM RANDE DER EU. DIE EUROPÄISCHE VERANTWORTUNG,

in: Arbeitspapiere FG Globale Fragen, Nr. 02, Oktober 2015, 44 Seiten, S. 32, zum Arbeitspapier >

Das Haager Programm der Europäischen Union aus dem Jahre 2004 war wohl das letzte Dokument der Gemeinschaft, in dem das Ziel formuliert wurde, die EU zu einen einheitlichen Rechtsraum zu entwickeln. Er sollte die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich die unterschiedlichen Lebensverhältnisse der Mitgliedstaaten allmählich annähern. Dafür wurden innerhalb des Schengenraums (s. o.) die Grenzkontrollen abgebaut.

Doch viele nutzen diese neuen Freiheiten, um fortan billige Saisonarbeiter aus den neuen Mitgliedsstaaten zu beziehen, weil die Löhne durch die Euroeinführung allmählich anstiegen. So wuchs die Zahl der Ausländer allein in Spanien um 5 Millionen innerhalb einer Dekade.

Besonders hart war das Erwachen Spaniens mit Ausbruch der Schuldenkrise. Denn der plötzliche Anstieg der Arbeitslosenrate auf über 25 Prozent kann nur begrenzt abgefedert werden: Fällt das Arbeitslosengeld spätestens nach zwei Jahren weg, gibt es keine Sozialhilfen wie etwa in Deutschland (Hartz IV), weder für Spanier noch für Migranten. Die EU-Institutionen haben es verpasst, im Gegenzug zur Grenzöffnung und Niederlassungsfreiheit in der EU  soziale Sicherungsmechanismen wie z.B. einen Mindestlohn einzuführen.

Die Folgen für die EU-assoziierten Länder sind dagegen katastrophal. Denn von dort kamen nicht nur Millionen von Saisonarbeitern, sondern auch Tausende gut ausgebildeter Fachkräfte. So beschleunigte der EU-Beitritt Rumäniens (2007) den Braindrain: Ein Drittel der Ärzteschaft wanderte ab und bewirkte eine medizinische Unterversorgung der dortigen Bevölkerung.