THEMA 2025 / 4
Sabine Riedel
♦ zuletzt:
Bildquellen:
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges:
Atomwaffenstaat Israel
“Im Nahen Osten wird viel über Massenvernichtungswaffen geredet, aber eines wird dabei häufig verschwiegen: die Atomwaffen Israels. Ohne offiziell als «Atomwaffenstaat» anerkannt zu sein, duldet die westliche Welt den israelischen Besitz von Atomwaffen, während sie den Erwerb von Atomwaffen durch andere Staaten verurteilt. […]”
Quelle: Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Deutschland, Berlin; Atomwaffen A-Z, Atomwaffenstaat Israel, ohne Datum, https://www.atomwaffena-z.info/heute/atomwaffenstaaten/israel
ISRAEL ERHIELT 1957 NUKLEARTECHNOLOGIE AUS FRANKREICH ZUM BAU DER ATOMBOMBE
Shlomo Aronson: Israelische Atomwaffen …, 2004
“Zum Teil von wohlhabenden Juden finanziert, ging es bei dem «exklusiven» Projekt jedoch nicht einfach um «ein Kampfmittel», sondern um einen von Frankreich gelieferten Nuklearreaktor. Als geheime Anlage bei Dimona in der Wüste Negev gebaut, ist die Geschichte des Erwerbs dieses Reaktors bereits von Shimon Peres erzählt worden, dem als Staatssekretär in Ben-Gurions Verteidigungsministerium die Gesamtleitung des Projekts oblag, ebenso von seinem Biographen und anderen. Aber wichtige Details des Vorgangs blieben im Dunkel und fügten sich damit zu der undurchsichtigen Nuklearpolitik, die Israel bis zum heutigen Tag verfolgt.
Der Reaktor selbst ist im Oktober 1957 beschafft worden, nach dem Scheitern der Suez-Sinai-Kampagne von 1956, […]. So machte es Israel, nach der Unterzeichnung eines formellen Abkommens [mit Frankreich] über nukleare Kooperation im Oktober 1957, möglich, die Parameter der französischen Bombe durch Nutzung amerikanischer Computer-Einrichtungen, die im Weizmann-Institut für Wissenschaft in Rehovoth zur Verfügung standen, zu erechnen. Kurz danach begannen französische Techniker mit dem Bau des Dimona-Reaktors, der, einschließlich der Anlage zur Plutoniumspaltung, bis Ende 1963 fertiggestellt sein sollte.(Aronson 2004: 245 f.)
Quelle: Soreq Nuclear Research Center in Israel designed by Philip Johnson, 1959, unbekannter Autor, Wikipedia, 04.04.2019, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Soreq_Nuclear_Research_Exterior.jpg
♦ Bereits vor mehr als 20 Jahren publizierte der angesehene israelische Historiker Shlomo Aronson von der Hebrew University Jerusalem einen ausführlichen Artikel über die Anfänge des israelischen Atomprogramms Ende der 1950er Jahre (vgl. Zitate, linke Spalte). Danach entwickelte sich auf der Basis eines französisch-israelischen Kooperationsabkommens eine enge Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Nukleartechologie. Beide Staaten einte das Interesse, neben deren Nutzung zu friedlichen Zwecken auch in den Besitz der Atombombe zu kommen.
♦ Mit seinem ersten Atomtest am 13.2.1960 rückte Frankreich in den Kreis der Atommächte USA, Sowjetunion und Vereinigtes Königreich auf. Israels Ambitionen mit seinem Kernreaktor in Dimona blieb dagegen im Dunklen, nicht zuletzt auf Druck der USA. Denn Washington wußte schon damals die Weiterverbeitung von Atomwaffen durch einen Regimechange zu verhindern: Nach dem Rücktritt Ben-Gurions im Jahre 1963 stoppte Tel Aviv sein Raketenprogramm und begrenzte die Nukleartechnologie offiziell auf dessen friedliche Nutzung, u.a. im Kernforschungszentrum Sorek (vgl. Bild linke Spalte).
♦ Erst Mitte der 1980er Jahre erfuhr die Weltöffentlichkeit, dass Israel sie getäuscht hatte und bereits bis zu 200 einsatzfähige Atombomben besaß. Der israelische Atomtechniker Mordechai Vanunus hatte sich zum Whistleblower gemacht, indem er sein Insiderwissen zunächst britischen Medien weitergab. Im Jahre 1999 wurden schließlich seine geleakten Dokumente von der israelischen Tageszeitung «Yediot Ahronot» veröffentlicht. Trotz dieser Enthüllungen hält sich die Regierung bis heute in Schweigen. Es gibt weder Dementis noch Eingeständnisse. Offenbar will Israel mögliche internationale Sanktionen und Vergleiche mit seinen muslimischen Nachbarstaaten vermeiden.
ISRAEL TRAT NIE DEM ATOMWAFFENSPERRVERTRAG (1968) BEI UND UNTERSTEHT KEINER KONTROLLE
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT)
“Die diesen Vertrag schließenden Staaten, im folgenden als «Vertragsparteien» bezeichnet, —
in Anbetracht der Verwüstung, die ein Atomkrieg über die ganze Menschheit bringen würde, […] sind wie folgt übereingekommen:
Artikel I
Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen [788] Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen.
Artikel II
Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen. […]
Artikel IV
(1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln. […]
Artikel VI
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle. […]” (NPT 1968)
♦ Das Schweigen der israelischen Regierung über ihre Nuklearforschung verhindert unangenehme Nachfragen zum Atomwaffensperrvertrag. Dieser Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, kurz Non-Proliferation Treaty (NPT) von 1968 geht auf die Initiative der USA zurück, die globale Weiterverbreitung von Atomwaffen zu verhindern. Nach seinem Inkrafttreten 1970 nahmen ihn die meisten UN-Mitglieder an, so dass er heute zum festen Bestandteil des Völkerrechts gehört. Es gibt nur vier Aunahmen: Israel, Pakistan, Indien und Nordkorea. Sie entziehen sich bis heute jedweder Kontrolle durch die Internatonale Atomenergiebehörde (IAEA) mit Sitz in Wien.
♦ Der NPT beruht auf vier Grundsätzen. Der Grundsatz der Nichtverbreitung (Artikel I, linke Spalte) betrifft die fünf Atomstaaten als ständige Mitglieder im UN-Sicherheitsrat. Nur sie dürfen Kernwaffen besitzen, diese aber nicht weitergeben. Der zweite Grundsatz des Verzichts auf Nuklearwaffen gilt für alle übrigen Unterzeichnerstaaten. Diese dürfen keine Atomwaffen erwerben, dafür aber den Grundsatz der friedlichen Nutzung der Kernenergie (Artikel IV) nutzen, sofern sie Kontrollen der IAEA (eng. International Atomic Energy Agency) zulassen. Schließlich bekennen sich alle 191 Vertragsparteien zum Grundsatz der atomaren Abrüstung (Artikel VI), der vor allem die Atommächte in die Pflicht nimmt.
♦ Israel trat dem Nichtverbreitungsvertrag (NPT) nie bei, obwohl es Gründungsmitglied der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA, 1957) ist. Tel Aviv kann deshalb selbst entscheiden, welche Tätigkeiten es auf dem Gebiet der Nukleartechnologie anmeldet und in welchem Umfang es Kontrollen zulässt. Schon vor 1968 hat Israel mit der IAEA Safegards-Abkommen zum Atomforschungsreaktor Soreq geschlossen, während es über den Standort Dimona Stillschweigen bewahrt (IAEA, Safegards Agreements). Federführend hierfür ist die Israelische Atomenergie-Kommission (Israel Atomic Energy Commission IAEC), welche dem Premierminister untersteht.
ISRAELS MILITÄRDOKTRIN UND DIE ROLLE DER ATOMWAFFEN
“Kapitel 1 […]
3. Bedrohungsfaktoren
Die Bedrohungen für den Staat Israel sind folgende: Staaten – weit entfernte (Iran) und nahegelegene (Libanon), gescheiterte, zerfallende (Syrien); substaatliche Organisationen (Hisbollah, Hamas); oder terroristische Organisationen ohne Verbindung zu einem bestimmten Staat oder einer bestimmten Gemeinschaft (Globaler Dschihad, Palästinensischer Globaler Dschihad, Islamischer Staat und andere). […]
Kapitel 3 […]
2. Anwendung von Gewalt durch die IDF
Die allgemeinen Grundsätze für die Anwendung von Gewalt durch die IDF lauten:
a. Konfliktverhütung und Abschreckung des Feindes […].
b. Aufklärung und Nachrichtendienst in Bezug auf die Kräfte und Ziele des Feindes […].
c. Verteidigung und Abschirmung […].
d. Bekämpfung des Feindes […].” (IDF Strategy 2016, S. 9 und 17f.).
Die Strategie der Israelischen Streitkräfte (IDF)
“Die israelischen und amerikanischen Angriffe beschädigten die drei Haupteinrichtungen, die mit Irans Programm zur Urananreicherung verbunden sind, so sehr, dass eine Rehabilitation unwahrscheinlich ist.
Natanz-Anreicherungsanlage: Irans Hauptanreicherungsanlage wurde schwer beschädigt. Berichten zufolge wurden etwa 15.000 Zentrifugen, darunter sowohl Erstgenerations- als auch fortschrittliche Modelle, zerstört.
Fordow-Anreicherungsanlage: Ziel von sechs US-amerikanischen Massive Ordnance Penetrator (MOPs)-Bomben, wurde der Standort zur Urananreicherung auf 60 % genutzt und erlitt ebenfalls erhebliche Schäden.
Isfahan Nukleartechnologie-/Forschungszentrum: Entscheidend für die Umwandlung von Uranverbindungen von “Yellow Cake” in UF6-Gas – das für den Anreicherungsprozess benötigte Material – und später wieder in Uranmetall. […] Diese Stelle wurde schwer beschädigt und ist wahrscheinlich außer Betrieb. […]” (Hayman, Zimmt, 22.07.2025)
Das iranischen Atomprogramms nach dem Krieg (2025)
♦ Das Schweigen der israelischen Regierung zu ihrem Atomwaffenprogramm umschreiben Wissenschaftler mit «strategische Ambiguität». Dieser Begriff entspricht dem hebräischen «Amimut» (dt. Unklarheit) und bedeutet weder ja noch nein, ein «offenes Geheimnis» (Reis 2024). In offiziellen Papieren zur israelischen Sicherheitsstrategeie wird er allerdings nicht verwendet. Dort sticht dagegen hervor, dass die Streitkräfte befugt sind, Gewalt einzusetzen (IDF Strategy 2016, S. 17f.). Diese Schwelle wird nicht erst im Verteidigungsfall überschritten, sondern bereits bei der Prävention von Konflikten und zur Abschreckung des Feindes (vgl. linke Spalte).
♦ Nach diesem Prinzip handelte Israel in dem sogenannten Zwölftagekrieg gegen den Iran, der am 13.06.2025 unter dem Codenamen «Rising Lion» begann. Seit Jahrzehnten steht der Iran an erster Stelle eines Bedrohungsszenarios, das die israelischen Streitkräfte zu Präventivschlägen beechtigt (a.a.O., S. 9). Noch wenige Wochen vor Kriegsbeginn spielten Sicherheitspolitiker drei Optionen durch, wie der Iran am Erwerb der Arombombe gehindert werden könnte: “ein Atomabkommen, ein Militärschlag oder ein Regimewechsel” (Hayman, Zimmt, 06.05.2025). Sie empfahlen, die militärische Karte auszuspielen.
♦ Israels Krieg gegen den Iran endete am 24.06.2025, zwei Tage nach dem Eingreifen der USA. Sie unterstützten die IDF bei der Bombardierung der iranischen Atomanlagen. Das Hauptzentrum zur Urananreicherung Natanz wie auch die Anlage in Fordow erlitten schwere Schäden, doch blieben die unterirdischen Anlagen erhalten. Getroffen wurde ebenfalls das Forschungszentrum in Isfahan, einen Totalschaden gab es jedoch nicht. Deshalb hielten Israels Sicherheitspolitiker weiterhin an ihrem Ziel fest, den Iran am Erwerb von Atomwaffen zu hindern, notfalls mithilfe erneuter Präventivschläge (Hayman, Zimmt, 22.07.2025). Der Konflikt schwelt weiter, nach dem Krieg ist vor dem Krieg.
DER IRAN ERHIELT 1957 NUKLEARTECHNOLOGIE VON DEN USA, SPÄTER VON DER SOWJETUNION
Eisenhowers Programm “Atome für den Frieden” (1953)
Das iranische Atomprogramm (1957 – 2007)
“Eisenhowers Rede [1953] gab den Anstoß zur Gründung des Programms «Atoms for Peace». Dieses visionäre Programm basierte auf einer Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten und den Entwicklungsländern. Die Vereinigten Staaten stellten Forschungsreaktoren, Brennstoff und wissenschaftliche Ausbildung für Entwicklungsländer bereit, die zivile Nuklearprogramme anstrebten. Im Gegenzug verpflichteten sich die Empfängerländer, die Technologie und die Ausbildung ausschließlich für friedliche, zivile Zwecke zu nutzen.” (Rowberry 18.12.2013)
“[…] 11. April 1974: Das US-Außenministerium erklärt, dass die Vereinigten Staaten die Zusammenarbeit mit dem Iran im Bereich der Kernenergie als alternative Mittel zur Energieerzeugung […] ansehen. Die Mehrheit der Reaktoren soll von den Vereinigten Staaten gebaut werden. […]
November 1974: Iran unterzeichnet Vereinbarungen zum Kauf von zwei 1200-MWe-Druckwasserreaktoren (PWRs) von der deutschen Firma Kraftwerk Union (KWU), die in Bushehr installiert werden, sowie zwei 900-MWe-Reaktoren von Framatome in Frankreich, […]. Die französischen Reaktoren sollen unter Lizenz von Westinghouse aus den Vereinigten Staaten gebaut werden.” (Jahanpour 2007)
Quelle: Yagasi, Map of the main sites of Iran’s nuclear program (translated from French into English), Wikimedia, 21.06.2012, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Iran_nuclear_program_map-en.png
♦ Der Initiative der Atommächte für einen Atomwaffensperrvertrag (1968) ging ein Jahrzehnt voraus, indem sie die Kerntechnologie mit verbündeten Staaten teilten. So wie die Sowjetunion Chinas Atomwirtschaft auf den Weg brachte, schlossen die USA in den 1950er Jahren Kooperationsabkommen mit Pakistan, Indien und Iran. Sie basierten auf dem Programm des amerikanischen Präsidenten Dwight D. Eisenhower “Atome für den Frieden” (1953, vgl. linke Spalte). Er glaubte Atomwaffen verhindern zu können, indem er deren Technologie zu friedlichen Zwecken kontrolliert weitergab (Eisenhower, 8.12.1953).
♦ Aufgrund dieser amerikanisch-iranischen Zusammenarbeit konnte 1967 der erste Kernforchungsreaktor in Teheran (Tehran Research Reactor, TRR) fertiggestellt werden. Dafür lieferten die USA den notwendigen Nuklearbrennstoff, d.h. geringe Mengen angereichertes Uran für Forschungszwecken (vgl. Jahanpour 2007, linke Spalte). Erst in den 1970er Jahren startete der Iran den Bau von ca. 10 Kernkraftwerken (AKW) zur Energieversorgung des Landes. Hieran beteiligten sich neben US-Konzernen wie Westinghaus Unternehmen aus Deutschland und Frankreich (vgl. linke Spalte). Auch Siemens und Framatome wollten bei diesem Milliardengeschäft dabei sein.
♦ Kurz bevor das erste geplante AKW in Buschehr fertiggestellt werden sollte, kam es in Folge der iranischen Revolution im Jahre 1979 zum Stopp des gesamten iranischen Atomprogramms. Dies ging vor allem von den westlichen Staaten aus, die aus politischen Gründen ihre Lieferverträge nicht mehr erfüllten und Sanktionen gegen Teheran verhängten. Es vergingen weitere 10 Jahre, bis sich der Iran Russland und China zuwandte und Kooperationsabkommen zur Wiederaufnahme seines Atomprogramms abschloss. Wegen weiterer Verzögerungen ging das AKW Buschehr erst 2010/11 ans Netz.
IRAN GEHÖRT ZU DEN ERST-UNTERZEICHNERN DES ATOMWAFFENSPERRVERTRAGS (1968)
Gemeinsamer umfassender Aktionsplan (JCPOA, 2015)
“Uranbestände und Brennstoffe.
56. Der Iran wird 15 Jahre lang einen Gesamtbestand an angereichertem Uran von höchstens 300 kg an bis zu 3,67 % angereichertem Uranhexafluorid (oder dem Äquivalent in anderen chemischen Formen) unterhalten.
57. Das gesamte angereicherte Uranhexafluorid, das 300 kg UF6 mit einer Anreicherung von bis zu 3,67 % (oder das Äquivalent in anderen chemischen Formen) übersteigt, wird auf das Niveau von Natururan heruntergemischt oder auf dem internationalen Markt verkauft und an den internationalen Käufer geliefert, im Gegenzug für an den Iran geliefertes Natururan. Der Iran wird einen Handelsvertrag mit einer Einrichtung außerhalb des Iran über den Kauf und die Übertragung seiner Bestände an angereichertem Uran, die 300 kg UF6 übersteigen, im Austausch gegen an den Iran geliefertes Natururan abschließen. […]” (UN-Resolution, 20.07.2015)
Quelle: Eigene Darstellung, KI-generiert
♦ Bei den israelisch-amerikanischen Bomardements im Juni 2025 wurden das Kernforchungszentrum in Teheran (Tehran Research Reactor, TRR) sowie das AKW Buschehr kaum beschädigt. Die Angriffe galten dem Forschungszentrum in Isfahan (2005 fertiggestellt ) und den Atomanlagen in Natanz (2007) und Fordow (2012), weil ihnen eine Schlüsselstellung im iranischen Atomprogramm zukommt. Diese drei Standorte bilden eine Kette bei der Umwandlung von Uranbrennstoff, der theoretisch bis zu waffenfähigem Uran angereichert werden kann (vgl. linke Spalte).
♦ DIe USA und Israel bombartiereten Irans Nuklearanlagen, weil sie angeblich zum Bau von Atomwaffen mißbraucht werden. Beweise konnten sie nie vorlegen. Vielmehr gehört der Iran zu den Erst-Unterzeichnern des Atomwaffensperrvertrags (NPT, 1968), wodurch er Kontrollen der Internationalen Atomenergiebehehörde (IAEA) untersteht. Zudem hat Teheran im Jahre 2015 den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) mit Staaten des UN-Sicherheitsrats (und Deutschland) unterschrieben. Diese hoben ihre Wirtschaftssanktionen auf, der Iran akzeptierte die Obergrenze von 3,67 % Urananreicherung (linke Spalte).
♦ Seit 2018 behaupten die USA, Israel und westliche Verbündete immer wieder dass der Iran seinen Uranbrennstoff auf eine Reinheit von 60 Prozent anreichern würde. Dieser Wert nähere sich der Schwelle zum Bau von Kernwaffen (85 bis 90 Prozent, tagesschau, 22.06.2025). Was nicht gesagt wird: Viele Länder verfügen bereits über diese Technologie: Neben Japan, Taiwan, Südkorea, Saudi-Arabien, Kanada, Australien, Brasilien, Argentinien auch viele europäische Staaten: etwas Deutschland, die Benelux-Staaten, Italien, Spanien und Schweden. Sie alle könnten wie der Iran Nuklearwaffen entwickeln.
IRANS MILITÄRDOKTRIN UND DIE ROLLE DER ATOMWAFFEN
Erklärung des Obersten Nationalen Sicherheitsrats der Islamischen Republik Iran (08.05.2019)
Khameneis Berater sagt, wenn der Iran “gedrängt” wird, könnte er eine Atombombe entwickeln (2025)
“Nun, ein Jahr nach dem rechtswidrigen Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem JCPOA und dem Verstoß gegen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, haben die USA ihre einseitigen, rechtswidrigen Sanktionen unter Missachtung aller international anerkannten Grundsätze wieder in Kraft gesetzt. […]
In diesem Zusammenhang wird erklärt, dass sich die Islamische Republik Iran zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur Einhaltung der Obergrenzen für die Lagerung von angereichertem Uran und Schwerwasser verpflichtet. […]
Die Islamische Republik Iran ist bereit, ihre Konsultationen mit den verbleibenden Mitgliedern des JCPOA auf allen Ebenen fortzusetzen, […].” (Iran-Watch, 08.05.2019)
“Angesichts zunehmender Spekulationen über die Wahrscheinlichkeit einer möglichen militärischen Intervention der Vereinigten Staaten gegen den Iran hat Ali Larijani, politischer Berater des Obersten Führers der Islamischen Republik Iran, die Drohung des Iran bekräftigt, die Entwicklung von Atomwaffen voranzutreiben – diesmal mit einem anderen rhetorischen Ansatz.
Er sagte: »Wenn die USA in der Atomfrage mit dem Iran einen Fehler begehen, wird dies den Iran dazu zwingen, den Weg zu Atomwaffen einzuschlagen, da er sich verteidigen muss.»
In einer näheren Erläuterung dieses Szenarios bekräftigte Larijani, dass Khameneis Fatwa, also das religiöse Edikt, festlegt, dass die Entwicklung von Atomwaffen nicht zulässig ist.
Die Maßnahmen der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten seien seiner Meinung nach kontraproduktiv; der Iran strebe diesen Kurs nicht an, doch wenn Druck ausgeübt werde, entstehe eine sekundäre Rechtfertigung.” (Iran-Wire, 02.04.2025)
♦ Seitdem die USA im Jahre 2018 das JCPOA (2015) aufgekündigt und wieder Sanktionen verhängt haben (White House, 08.05.2018), fühlt sich der Iran seinerseits nicht mehr an dessen Auflagen gebunden. Aus völkerrechtlicher Sicht ist das legitim. Dennoch kontrolliert die IAEA bis heute das iranische Atomprogramm nach den Auflagen des Vertrags von 2015 und kritisiert die Urananreicherung bis zur 60 % (IAEA Monitoring 31.05.2025). Westliche Medien unterstützen die Agentur und erwecken den Anschein, dass allein Teheran vertragsbrüchig sei und verteidigen die Wirtschaftssanktionen.
♦ Was der Westen im Streit um die Atomwaffenfähigkeit des Iran völlig ignoriert, ist die Fatwa des religiösen Oberhaupts des Iran, Ali Khamenei, gegen den Einsatz von Massenvernichtungswaffen. Dieses religiöse Rechtsgutachten geht auf Mitte der 1990er Jahre zurück und wurde 2005 offiziell der IAEA vorgelegt. Dies sollte belegen, dass der Iran gemäß seiner religiösen Normen, die immerhin das gesamte Rechtswesen bestimmen, Atomwaffen als eine Bedrohung für Menschheit betrachte und ablehne (Atomwaffen-Fatwa). So drehen sich die inner-iranischen Diskussionen darum, inwieweit diese Fatwa die Produktion solcher Waffen einschließt.
♦ Die derzeitigen Debatten schließen allerdings nicht aus, dass sich die religiöse Gesetzgebung ändern könnte. Anfang 2025 meldete sich der Sicherheitsberater Khameneis, Ali Larijani, zu Wort und erklärte, dass es drei Kategorien von Fatwas gibt. Neben unveränderlichen Gutachten und solchen, die einer weiteren Auslegung durch Rechtsgelehrte befürfen, gibt es die Fatwas der sekundären Rechtssprechung. Sie können unter bestimmten Umständen widerrufen oder geändert werden. Das Rechtsgutachen gegen Massenvernichtungswaffen gehöre zu dieser Kategorie. Es gäbe im Iran religiöse Autoritäten, die Atomwaffen nicht verbieten, sondern rechtfertigen könnten (vgl. linke Spalte).
RESULTAT DES IRAN-KRIEGS 2025: AUFTRIEB DER NUKLEAREN AUFRÜSTUNG
Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), Jahrbuch 2025
“Mehr Staaten erwägen die Entwicklung oder Stationierung von Atomwaffen.
Die wiederbelebten nationalen Debatten in Ostasien, Europa und dem Nahen Osten über den nuklearen Status und die Nuklearstrategie deuten darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass weitere Staaten eigene Atomwaffen entwickeln.
Zudem ist das Interesse an Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung von Atomwaffen wieder gestiegen. Im Jahr 2024 bekräftigten sowohl Weißrussland als auch Russland ihre Aussagen, dass Russland Atomwaffen auf weißrussischem Territorium stationiert habe, während mehrere europäische NATO-Mitglieder ihre Bereitschaft signalisierten, US-Atomwaffen auf ihrem Boden zu stationieren, und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron seine Aussagen wiederholte, dass Frankreichs atomare Abschreckung eine «europäische Dimension» haben sollte. (SIPRI 2025, vgl. Graphik unten).
Quelle: Eigene Darstellung mit Excel erstellt. Die Angaben sind Schätungen von SIPRI Jahrbuch 2025.
♦ Der Iran-Krieg 2025 fällt in eine Zeit, in der die Atomwaffen-Staaten ihre Arsenale wieder aufzufüllen beginnen. Auch wenn dieser Prozess schleichend verläuft, so gibt es doch einen Wendepunkt: Am 02.08.2019 kündigten die USA den INF-Vertrag (Intermediate-Range Nuclear Forces), der im Kern die Zerstörung und den Verzicht auf nuklare Mittelstreckenwaffen mit einer Reichweite von 500 bis 5.500 km beinhaltete (bmvg.de, 02.08.2019). Zwar wäre der Vertrag ohnehin ausgelaufen, aber die USA zeigten kein Interesse an einer Neuauflage der atomaren Rüstungskontrolle, während Russland gegenüber Neuverhandlungen offenstand.
♦ Das Stockholmer Institut für Friedensforschung (SIPRI) schrieb 2025, dass die nukleare Aufrüstung der Atommächte bei Bündnispartnern Begehrlichkeiten wecke, unter deren atomares Schutzschild zu kommen (vgl. linke Spalte). In der NATO spricht man von «nuklearer Teilhabe», wenn Deutschland, Belgien, die Niederlande, Italien und die Türkei US-amerikanische Atomwaffen stationieren. Zu diesem Kreis wollen Polen (reuters.com, 13.03.2025) und die baltischen Länder gehören. Im Fall der Ukraine ist dieses Anliegen eine der Urachen des derzeitigen Kriegs und eine Verletzung des NPT.
♦ Angesichts dieser globen Wiederaufrüstung verblasst der Konflikt um das iranische Atomprogramm. Sogar die de-facto Atomstaaten Indien und Pakistan stellen eine weitaus größere Bedrohung dar. Zwischen beiden Ländern schwelt seit langem ein Konflikt, der jederzeit eskalieren könnte, wie zuletzt im Frühjahr 2025 (CSIS, 20.05.2025). Dabei ist auch der Einsatz von Atomwaffen nicht auszuschliessen. Israels Streben nach nuklearer Dominanz im Nahen Osten, insbesondere gegenüber dem Iran, liegt ganz in diesem Trend. Es wird die Nachbarländer umso mehr unter den nuklearen Schutzschirm der Atomstaaaten treiben oder erst recht Produktion eigener Atomwaffen antreiben, wie im Fall des Iran.
IRAN UND ÄGYPTEN ALS INITIATOREN FÜR EINE KERNWAFFENFREIE ZONE IM NAHEN OSTEN
Atomwaffenfreie Zone im Nahen Osten.
Eine Initiative des Iran aus dem Jahre1974
“Der Nahe Osten und weitere Projekte.
Über wohl kaum ein anderes KWFZ-[kernwaffenfrei Zonen] Projekt ist so lange und intensiv diskutiert worden wie über eine solche Zone im Nahen Osten. Iran brachte den Vorschlag im Jahr 1974 in die Generalversammlung ein, Ägypten schloss sich an. Die daraufhin angenommene Resolution 3263 (XXIX) forderte die Staaten der Region auf, Atomwaffen nicht herzustellen oderanderweitig zu erwerben und dem NVV [Kernwaffensperrvertrag, NPT] beizutreten. Entsprechende Resolutionen billigte das Gremium regelmäßig auf seinen jährlichen Tagungen, zunächst bei Stimmenthaltung Israels, seit 1980 ohne Abstimmung. […]”(Thielicke 2010)
Erklärung der israelischen Regierung zur Nahost-Resolution, die auf der NPT-Überprüfungskonferenz verabschiedet wurde (2010)
“Das eigentliche Problem mit Massenvernichtungswaffen im Nahen Osten betrifft nicht Israel, sondern jene Länder, die den Atomwaffensperrvertrag (NPT) unterzeichnet und ihn dreist verletzt haben – den Irak unter Saddam, Libyen, Syrien und den Iran.
Deshalb trägt die von der NPT-Überprüfungskonferenz verabschiedete Resolution nicht nur nicht zur regionalen Sicherheit bei, sondern beeinträchtigt sie sogar.
Als Nichtunterzeichnerstaat des NPT ist Israel nicht an die Beschlüsse dieser Konferenz gebunden, die keine Weisungsbefugnis gegenüber Israel hat.
Angesichts des verzerrten Charakters dieser Resolution wird Israel an ihrer Umsetzung nicht teilnehmen können. […] gov.il, 29.05.2010
♦ Die einseitige Schuldzuweisung gegenüber dem Iran ist aus einem weiteren Grund unangemessen: Im Jahre 1974 startete Teheran die Initiative, im Nahen Osten eine atomwaffenfreie Zone (KWFZ) einzurichten. Es wollte nach dem Jom-Kippur-Krieg (6.–25.10.1973) zwischen den arabischen Staaten und Israel vermitteln und in der Region eine dauerhafte Friedensordnung ettablieren. Ägypten griff diesen Vorschlag auf, so dass beide Länder ihn der UN-Generalversammlung vortrugen (UN-Generalversammlung 1974). Seidem gab es dazu jährliche Resolutionen, die stets am Widerstand Israels scheiterten, bis heute (vgl. linke Spalte).
♦ Israel lehnt eine atomwaffenfreie Sicherheitsarchitektur in Nahost mit dem Argument ab, die Initiative der arabischen Staaten und des Iran sei nur eine Täuschung der UN-Mitglieder. In Wahrheit würden sie den Atomwaffensperrvertrag (NPT) verletzten (vgl. das Statement von 2010, linke Spalte). Dagegen spricht, dass neben Pakistan und Indien allein Israel in der Region über Kernwaffen verfügt. Tel Aviv ist nicht bereit, auf seine atomare Dominanz zu verzichten. Dagegen hielt der Iran über Jahrzente daran fest, den Prozess einer atomaren Abrüstung zu unterstützen, trotz des Regimewechsels nach der Islamischen Revolution (1979.)
♦ Dennoch gehört der Iran nicht zu den Unterzeichnerstaaten des neuen Atomwaffenverbotsvertrags (TPNW, 7.7.2017). Im Gegensatz zum NPT, der die Weitergabe von Atomwaffen ahndet, verbietet der TPNW (eng. Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons) auch Kernwaffen zu lagern oder zu transportieren (vgl. TPNW 2021). Die insgesamt 95 Vertragsparteien (davon haben ihn bereits 74 Länder ratifiziert) verzichten demnach auf das nukleare Schutzschild eines befreundeten Atomstaats. Vorbild für dieses Projekt waren die Kernwaffenfreien Zonen, die es bereits in der Antarktis, Lateinamerika, Asien und Afrika gibt.
DEUTSCHLANDS INTERESSEN AN EINER WELTWEITEN NUKLEAREN ABRÜSTUNG
Zwei-plus-Vier-Vertrag, Wiedervereinigung Deutschlands (1990)
Thorsten Benner über die deutsche Nuklardebatte (2025)
“artikel 3
(1) die regierungen der bundesrepublik deutschland und der deutschen demokratischen republik bekraeftigen ihren verzicht auf herstellung und besitz von und auf verfuegungsgewalt ueber atomare, biologische und chemische waffen. sie erklaeren, dass auch das vereinte deutschland sich an diese verpflichtungen halten wird. insbesondere gelten die rechte und verpflichtungen aus dem vertrag ueber die nichtverbreitung von kernwaffen vom 1. juli 1968 fuer das vereinte deutschland fort. […].
artikel 5 […]
(3) nach dem abschluss des abzugs der sowjetischen streitkraefte vom gebiet der heutigen deutschen demokratischen republik und berlins koennen in diesem teil deutschlands auch deutsche streitkraefteverbaende stationiert werden, die in gleicher weise militaerischen buendnisstrukturen zugeordnet sind wie diejenigen auf dem uebrigen deutschen hoheitsgebiet, allerdings ohne kernwaffentraeger.[…] auslaendische streitkraefte und atomwaffen oder deren traeger werden in diesem teil deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt. […]” (bundesregierung.de, 14.09.1990)
Direktor des Thinktanks Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin:
“Aufgrund dieser politischen Unwägbarkeiten ist Deutschland gut beraten, genauso wie Japan und Südkorea in nukleare Latenz, also die grundlegenden Fähigkeiten für ein nationales Atomwaffenprogramm, zu investieren – natürlich ohne, dass die politische Führung dies offensiv kommuniziert. Ob es im nächsten Jahrzehnt zu nuklearer Proliferation unter US-Verbündeten in Asien wie Europa kommt, hängt zentral von der Position der US-Regierung ab. […]” (Benner, 28.04.2025)
♦ Auch in Deutschland gibt es eine kernwaffenfreie Zone. Sie wurde mit dem Einigungsvertrag (1990) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eingerichtet. Mit dem sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag verpflichtete sich Deutschland auf dem Gebiet der DDR, aus dem sich die damalige Sowjetarmee zurückzog, und in ganz Berlin auf die Stationierung von Kernwaffen zu verzichten (vgl. Artikel 5, linke Spalte). Damit wäre z.B. eine Verlegung US-amerikanischer Kernwaffen aus West nach Ostdeutschland vertragswidrig. Dies könnte die Aufkündigung des Einigungsvertrags seitens eine der ehemaligen Besatzungsmächte nach sich ziehen und die Souveränität Deutschlands in Frage stellen.
♦ Auch die Verpflichtungen aus dem Kernwaffensperrvertrag (1968) sind für Deutschland von existentieller Bedeutung. Denn sie wurden im Vereinigungsvertrag bestätigt, so dass ein Verstoß nicht nur das Völkerrecht im Allgemeinen verletzt, sondern im Besonderen die Souveränitätsrechte Deutschlands gefährdet. Aus diesem Grund ist dessen nukleare Teilhabe an US-amerikanischen Kernwaffen innerhalb des NATO-Bündnisses problematisch. Sie liegt in einer juristischen Gauzone: Eine wachsenede Zahl an UN-Mitgliedern verurteilt dieses Konzept als völkerrechtswidrig (un.org, 22.11.2021 und Hood 2025).
♦ Der weltweite Trend zur nuklearen Aufrüstung, den Israels Iran-Krieg einen zusetzlichen Schub verleiht, geht an Deutschland nicht vorbei. Er wird zur Zeit von Think Tanks bzw. Forschungsinstituten angefeuert (vgl. linke Seite) und unter dem Label der Wissenschaft aufgewertet. Eine seriöse Analyse kommt allerdins nicht umhin, die rechtlichen Folgen und die nationalen Interessen Deutschland zu berücksichtigen. Warum sollte es globale Ordnungsstrukturen fördern, die von wenigen atomaren Hägemonen beherrscht werden. DIe deutsche Geschichte lehrt uns im Gegenteil, wie wervoll der Grundsatz der „souveränen Gleichheit“ (Art. 2 Nr. 1 UN-Charta) für den Friedenserhalt ist.
Rowberry 18.12.2013, Ariana Rowberry, Commentary, Sixty Years of “Atoms for Peace” and Iran’s Nuclear Program, in: The Brookings Institution, Articles, Washington D.C., https://www.brookings.edu/articles/sixty-years-of-atoms-for-peace-and-irans-nuclear-program/.
SIPRI 2025, Stockholm International Peace Research Institute, Nuclear risks grow as new arms race looms—new SIPRI Yearbook out now, Stockholm 16.06.2025, https://www.sipri.org/media/press-release/2025/nuclear-risks-grow-new-arms-race-looms-new-sipri-yearbook-out-now?utm_source=chatgpt.com.
tagesschau, 22.06.2025, Wie es zur Eskalation um Irans Atomprogramm kam, Umstrittene Uran-Anreicherung, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-atomprogramm-israel-usa-100.html.
Thielicke 2010, Hubert Thielicke, Kernwaffenfreie Zonen und die Vereinten Nationen. Regionale Schritte auf dem Weg zu einer Welt ohne Kernwaffen, in: Vereinte Nationen, Heft 4/2010, Seite 175-180, https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/suche/zvn/artikel/kernwaffenfreie-zonen-und-die-vereinten-nationen.
TPNW 2021, United Nations, Office for Disarmament Affairs, Treaties and Database, Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW), https://treaties.unoda.org/t/tpnw.
un.org, 22.11.2021, 2020 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT/CONF.2020/WP.20, 22.11.2021, https://docs.un.org/en/NPT/CONF.2020/WP.20.
UN-Resolution, 20.07.2015, Resolution 2231 (2015) / adopted by the Security Council at its 7488th meeting, on 20 July 2015, https://digitallibrary.un.org/record/797839?utm_source=chatgpt.com&v=pdf.
US-Kongress, 20.12.2019, Paul K. Kerr, Library of Congress, Bericht Nr. RL34544, Irans Atomprogramm: Status, Washington, USA, 20.12.2019.